EULA

Allgemeine Bedingungen und Konditionen von EasyMet.ch

1. Geltungsbereich

Für alle Geschäftsbeziehungen von EasyMet.ch mit ihren Kunden gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nicht, es sei denn, sie wurden ausdrücklich vereinbart.

2. Zustandekommen des Vertrages

Die Angebote der EasyMet.ch sind freibleibend und unverbindlich, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Erst die Bestellung des Kunden stellt ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages dar, das die EasyMet.ch durch Zusendung einer Rechnung oder Auftragsbestätigung annimmt. Der Software-Lizenzschlüssel wird erst nach Eingang des vollständigen Kaufpreises auf dem Konto der EasyMet.ch an den Kunden versandt. Vor Zahlungseingang auf dem Konto der EasyMet.ch hat der Kunde kein Recht, die Software zu nutzen. Der Kunde ist verpflichtet, für den vollständigen Zahlungseingang auf dem Konto der EasyMet.ch Sorge zu tragen.

3. Erwerb von Software

Erworbene Software wird auf der Website der EasyMet.ch zum Download angeboten. Auf der Website der EasyMet.ch befindet sich auch die Produktdokumentation. Bei der von der EasyMet.ch erstellten Software handelt es sich um Standardsoftware. Die Installation der Software ist nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, es wurde schriftlich etwas anderes vereinbart. Die Wartung der Software ist nicht Gegenstand des Vertrages, es sei denn, es ist in der Rechnung anders ausgewiesen. Individuelle Anpassungen werden von der EasyMet.ch nicht übernommen, es sei denn, sie sind ausdrücklich schriftlich vereinbart. Die EasyMet.ch wird Fehler in ihrer Software nur dann beheben, wenn diese nicht durch oder aufgrund von Fremdsoftware verursacht wurden. Die EasyMet.ch stellt nur dann sicher, dass die vertragsgegenständliche Software in Verbindung mit Fremdsoftware ordnungsgemäß funktioniert, wenn dies im Kaufvertrag angegeben ist. Bei Änderungen von Fremdsoftware ist die EasyMet.ch nicht verpflichtet, ihre Software an die Fremdsoftware anzupassen.

4. Urheberrecht

Die EasyMet.ch räumt dem Kunden ein nicht ausschließliches, einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht an der vertragsgegenständlichen Software ein. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Software zum Zwecke der Verbreitung zu vervielfältigen, unabhängig davon, ob dies gegen Entgelt oder unentgeltlich geschieht. Der Kunde ist berechtigt, bis zu drei Kopien der Software zu Sicherungszwecken auf eigene Kosten anzufertigen. Urheberrechtsvermerke müssen unverändert wiedergegeben werden. Der Kunde ist ferner nicht berechtigt, die Software zu vertreiben, zu veröffentlichen oder in irgendeiner Form an Dritte weiterzugeben. Insbesondere ist der Kunde nicht berechtigt, die Software zu verleihen oder zu vermieten. Der Kunde ist nicht berechtigt, die vertragsgegenständliche Software an Dritte zu verkaufen. Ein Weiterverkauf ist nur mit Zustimmung der EasyMet.ch zulässig. Der Kunde ist nicht berechtigt, seinen Lizenzschlüssel an Dritte weiterzugeben. Die von der EasyMet.ch gelieferte Software darf vom Kunden nicht zurückentwickelt, dekompiliert oder disassembliert werden. Dies gilt nicht, soweit es dem Kunden gestattet ist, die Dekompilierung nach geltendem Recht vorzunehmen, um sie mit eigener Software interoperabel zu machen.

5. Wartung und Support

Vorbehaltlich der Zahlung der in der Rechnung der EasyMet.ch ausgewiesenen jährlichen Wartungs- und Supportgebühren durch den Kunden, die dreißig Tage nach Rechnungsdatum der EasyMet.ch fällig sind, wird die EasyMet.ch den in der Rechnung ausgewiesenen Support für die erworbene Software gemäß den Support- und Wartungsbedingungen erbringen, die in den beigefügten „Support- und Wartungsbedingungen“ aufgeführt sind. EasyMet.ch ist nicht verpflichtet, Evaluationssoftware oder kostenlose Software zu unterstützen oder zu aktualisieren. Nur die in der Rechnung der EasyMet.ch ausdrücklich genannten Leistungen sind von der EasyMet.ch abgedeckt. Support- und Wartungsleistungen werden nicht erbracht, es sei denn, sie sind in der Rechnung der EasyMet.ch ausdrücklich aufgeführt.

6. Schulung

Soweit nicht anders angegeben, sind seitens der EasyMet.ch keine Schulungen für den Kunden vereinbart worden.

7. Öffentlichkeitsarbeit

Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass die EasyMet.ch eine kurze Beschreibung des Einsatzes der Software durch den Kunden und die Nennung des Kunden als Kunde der EasyMet.ch auf einer der Websites, Kundenlisten, Pressemitteilungen und/oder anderen Marketingmaterialien der EasyMet.ch veröffentlicht.

8. Widerrufsrecht

Privat- (Verbraucher) und Geschäftskunden steht nach dem Kauf der Software kein Widerrufsrecht zu. Da die Software ausschließlich per Download zur Verfügung gestellt wird, kann der Kunde die Software trotz des Widerrufs weiter nutzen und folglich nicht in unbenutztem Zustand zurückgeben. Ein Widerrufsrecht wird daher nicht gewährt.

9. Datensicherung

Der Kunde ist verpflichtet, vor der Installation der Software der EasyMet.ch eine Sicherung aller Daten auf den Maschinen, auf denen die Software der EasyMet.ch installiert werden soll, durchzuführen. Darüber hinaus ist der Kunde verpflichtet, in regelmäßigen Abständen sowie vor dem Einspielen von Updates, die von der EasyMet.ch zur Verfügung gestellt werden, Backups durchzuführen.

10. Mitwirkungspflicht des Kunden

Der Kunde hat regelmäßig auf der Website der EasyMet.ch zu prüfen, ob Updates für die erworbene Software verfügbar sind. Wird ein Software-Update von der EasyMet.ch zur Verfügung gestellt, ist der Kunde verpflichtet, dieses Update auf seiner Hardware zu installieren. Sollte der Kunde sich nicht regelmäßig (monatlich) über mögliche Updates informieren, geht dies zu seinen Lasten.

11. Gewährleistung für gekaufte Software

Die Gewährleistung für gekaufte Software richtet sich ausschließlich nach Ziffer 11. EasyMet.ch übernimmt die Gewährleistung nur für die jeweils neueste Version der gekauften Software, sofern auf der Rechnung nichts anderes vermerkt ist. Dem Kunden ist bekannt, dass es keine völlig fehlerfreie Software gibt. Tritt ein Mangel an der Software auf, so ist der Kunde verpflichtet, diesen Mangel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von zehn Tagen nach seiner Feststellung der EasyMet.ch mitzuteilen. Der Kunde muss den Mangel oder die Störung bei der Mitteilung an die EasyMet.ch hinreichend beschreiben. Die Beschreibung soll es der EasyMet.ch ermöglichen, den Mangel zu reproduzieren. Um der EasyMet.ch die Beseitigung des Mangels zu ermöglichen, muss der Kunde die EasyMet.ch mit allen zumutbaren Mitteln unterstützen. Insbesondere hat der Kunde zu diesem Zweck eine Systembeschreibung zur Verfügung zu stellen. Die EasyMet.ch ist berechtigt, den Mangel durch ein Update zu beheben. Wurde die Software in irgendeiner Weise verändert, stehen dem Kunden keine Gewährleistungsrechte zu, es sei denn, der Kunde weist nach, dass die Veränderung der Software für den Mangel nicht ursächlich ist. Die Gewährleistungsfrist für die vertragsgegenständliche Software beträgt ein Jahr, es sei denn, EasyMet.ch hat einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Software übernommen. Ist der Kunde ein Verbraucher, beträgt die Gewährleistungsfrist 2 Jahre.

12. Haftung für gekaufte Software

Ansprüche auf Haftung und Aufwendungsersatz für gekaufte Software, deren Dokumentation und sonstige Informationen über die Software und deren Konfiguration richten sich ausschließlich nach § 11. Etwaige Ansprüche des Kunden auf Aufwendungsersatz oder Schadensersatz sind in jedem Einzelfall auf das Dreifache des Kaufpreises bzw. des bei vertragsgemäßer Nutzung vorhersehbaren Schadens begrenzt, wenn der EasyMet.ch oder ihren Erfüllungsgehilfen kein Vorsatz oder ihrem Leitungsorgan kein grobes Verschulden zur Last fällt. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für Personenschäden. Die Haftung für mittelbare Schäden ist ausgeschlossen. Die EasyMet.ch haftet nicht, wenn der Kunde die Software oder Updates aufgrund von Problemen, die in seinem eigenen System liegen, nicht herunterladen kann; hierzu zählen insbesondere die Internetverbindung und die Konfiguration der Fremdsoftware auf dem vom Kunden genutzten System. Für Datenverluste haftet die EasyMet.ch nur, soweit der Datenverlust nicht durch regelmäßige Datensicherung abwendbar gewesen wäre und nur in dem Umfang, in dem die Daten mit vertretbarem Aufwand reproduzierbar sind. Dies gilt nicht in Fällen des Vorsatzes.

13. Haftung für freie Software

Für kostenlose Software, deren Dokumentation und sonstige Informationen über die Software und deren Konfiguration haftet die EasyMet.ch nur in Fällen des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit sowie bei arglistiger Täuschung.

14. Haftung für Informationen auf der Website

Die EasyMet.ch haftet für Informationen jeglicher Art, die auf der Website der EasyMet.ch veröffentlicht sind, nur in Fällen von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei arglistiger Täuschung.

15. Nebenabreden

Änderungen, Ergänzungen oder sonstige Nebenabreden bedürfen der Schriftform.

16. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Als Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle wechselseitigen Verpflichtungen aus dem geschlossenen Vertrag wird der Sitz der EasyMet.ch vereinbart.

17. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen des geschlossenen Vertrages einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.